Scheidungsfall: Ab wann darf die Immobilie verkauft werden?

Eine gemeinsam erworbene oder bewohnte Immobilie ist ein häufiger Streitpunkt im Scheidungsfall. Sofern das Eigentum im Rahmen einer Gütertrennung nicht eindeutig einem Partner zugeschrieben werden kann, entstehen Diskussionen über den Zeitpunkt und die Abwicklung eines Verkaufs. Unser Artikel möchte Ihnen kompakt aufzeigen, wann und unter welchen Umständen der Immobilienverkauf möglich wird.

Grundsätzliches zu Immobilien im Scheidungsfall

Im Rahmen einer Scheidung ist zunächst zu klären, welche Form der Nutzung beiden Eheleuten in Zukunft vorschwebt. Eine Realteilung ist denkbar, bei der beide in separaten Wohneinheiten Eigentümer bleiben. Sollte ein Partner die Immobilie weiter nutzen wollen, hat er einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu leisten. Ein Verkauf der Immobilie mit einer Aufteilung des Erlöses auf beide Partner ist ebenfalls eine beliebte Option.

Auch wenn der Immobilienverkauf oft emotional belastet ist und eine Scheidung nicht harmonisch abläuft, ist eine sachliche Auseinandersetzung mit diesen Möglichkeiten dringend anzuraten. Varianten wie eine Teilversteigerung oder eine Übertragung auf gemeinsame Kinder sind ebenfalls denkbar und sollten als Möglichkeiten nicht außer Acht gelassen werden. Hier kann die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler helfen, Ihre Optionen aus einer unabhängigen Perspektive heraus zu bewerten.

Was hat es mit dem Trennungsjahr auf sich?

Nach einer Trennung des Paares, die nicht sofort die formale Einleitung einer Scheidung bedeutet, werden sich beide Seiten Gedanken über den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie machen. Das Trennungsjahr ist unabhängig vom Zeitpunkt der Scheidung ein wichtiger Anhaltspunkt für eine mögliche Verkaufsabsicht.

Sobald die Zeitspanne von einem Jahr nach der Trennung des Paares verstrichen ist, kann ein Ehepartner verlangen, dass das gemeinsame Eigenheim verkauft wird. Hierauf muss der verbliebene Partner nicht zwingend eingehen. Spätestens nach der Scheidung ist jedoch ein Handlungsbedarf gegeben.

Es ist nicht verboten und oft sogar sinnvoll, die Immobilie während des Trennungsjahres zu verkaufen. Hier sollte auf beiden Seiten die Einigkeit bestehen, dass die Immobilie nicht mehr zusammen bewohnt wird und die Scheidung formal eingeleitet wird. Der große Vorteil eines Verkaufes während des Trennungsjahres: Es entsteht kein Zeitdruck, wie er bei klassischen Scheidungsimmobilien droht. Zudem gewinnen beide Partner vorzeitig liquide Mittel, mit denen sich der neue Lebensabschnitt einfacher gestalten lässt.

Professionelle Beratung und Abstimmung wichtig

Sofern eine Zugewinngemeinschaft besteht und die Scheidung formal nicht durch ist, ist ein einfacher Teilverkauf ohne Zustimmung des Partners nicht möglich. Tücken warten zudem bei der Kreditfinanzierung, wenn beide Ehepartner ihre Unterschrift unter den Kreditvertrag gesetzt haben. Auch deshalb gibt es keinen goldenen Weg, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die Scheidungsimmobilie verkauft wird. Hier steht Ihnen Heinz Immobilien als erfahrener und neutraler Partner zur Seite, um diesen Aspekt der Scheidung vertrauensvoll abzuwickeln.

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